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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem/der

Auftragnehmer:in (Unternehmensberater:in) – im Folgenden wird nur die Bezeichnung

Auftragnehmer:in verwendet - gelten ausschließlich diese Allgemeinen

Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen

Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht

ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers:in sind

ungültig, es sei denn, diese werden vom/von der Auftragnehmer:in ausdrücklich schriftlich

anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die

Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung

geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr

dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich

vereinbart.

2.2 Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, die ihm/ihr obliegenden Aufgaben ganz

oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt

ausschließlich durch den/die Auftragnehmer:in selbst. Es entsteht kein wie immer

geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem/der Auftraggeber:in.

2.3 Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei

Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete

Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der/die

Auftragnehmer:in zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der/die

Auftraggeber:in wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen

oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der/die Auftragnehmer:in

anbietet.

3. Aufklärungspflicht des/der Auftraggebers:in / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen

bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem/ihrem Geschäftssitz ein möglichst

ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der/die Auftraggeber:in wird den/die Auftragnehmer:in auch über vorher

durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten –

umfassend informieren.

3.3 Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass dem/der Auftragnehmer:in auch ohne

dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des

Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm/ihr von

allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des

Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und

Umstände, die erst während der Tätigkeit des/der Beraters:in bekannt werden.

3.4 Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass seine/ihre Mitarbeiter:innen und die

gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung

(Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des/der Auftragnehmers:in von dieser

informiert werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen,

die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und

Mitarbeiter:innen des/der Auftragnehmers:in zu verhindern. Dies gilt insbesondere für

Angebote des/der Auftraggebers:in auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf

eigene Rechnung.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1 Der/die Auftragnehmer:in verpflichtet sich, über seine/ihre Arbeit, die seiner/ihrer

Mitarbeiter:innen und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt

entsprechend dem/der Auftraggeber:in Bericht zu erstatten.

5.2 Den Schlussbericht erhält der/die Auftraggeber:in in angemessener Zeit, d.h. zwei

bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Beratungsauftrages nach Abschluss des

Auftrages.

5.3 Der/die Auftragnehmer:in ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes

weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er/sie ist an

keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Die Urheberrechte an den vom/von der Auftragnehmer:in und seinen/ihren

Mitarbeiter:innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote,

Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen,

Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim/bei der

Auftragnehmer:in. Sie dürfen vom/von der Auftraggeber:in während und nach Beendigung

des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet

werden. Der/die Auftraggeber:in ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne

ausdrückliche Zustimmung des/der Auftragnehmers:in zu vervielfältigen und/oder zu

verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des

Werkes eine Haftung des/der Auftragnehmers:in – insbesondere etwa für die Richtigkeit

des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2 Der Verstoß des/der Auftraggebers:in gegen diese Bestimmungen berechtigt

den/die Auftragnehmer:in zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses

und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung

und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung

7.1 Der/die Auftragnehmer:in ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und

verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen

Gewährleistung an seiner/ihrer Leistung zu beheben. Er/sie wird den/die Auftraggeber:in

hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2 Dieser Anspruch des/der Auftraggebers:in erlischt nach sechs Monaten nach

Erbringen der jeweiligen Leistung.

8. Haftung / Schadenersatz

8.1 Der/die Auftragnehmer:in haftet dem/der Auftraggeber:in für Schäden –

ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe

Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom/von der

Auftragnehmer:in beigezogene Dritte zurückgehen.

8.2 Schadenersatzansprüche des/der Aufraggebers:in können nur innerhalb von sechs

Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei

Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3 Der/die Auftraggeber:in hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf

ein Verschulden des/der Auftragnehmers:in zurückzuführen ist.

8.4 Sofern der/die Auftragnehmer:in das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und

in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen

Dritten entstehen, tritt der/die Auftragnehmer:in diese Ansprüche an den/die

Auftraggeber:in ab. Der/die Auftraggeber:in wird sich in diesem Fall vorrangig an diese

Dritten halten.

9. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1 Der/die Auftragnehmer:in verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle

ihm/ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere

Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er/sie über Art,

Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des/der Auftraggebers:in erhält.

9.2 Weiters verpflichtet sich der/die Auftragnehmer:in, über den gesamten Inhalt des

Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm/ihr im Zusammenhang mit

der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von

Klient:innen des/der Auftraggebers:in, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3 Der/die Auftragnehmer:in ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen

und Stellvertreter:innen, denen er/sie sich bedient, entbunden. Er/sie hat die

Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß

gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses

Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener

Aussageverpflichtungen.

9.5 Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, ihm/ihr anvertraute personenbezogene

Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der/die

Auftraggeber:in leistet dem/der Auftragnehmer:in Gewähr, dass hiefür sämtliche

erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa

Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

10. Honorar

10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der/die Auftragnehmer:in ein

Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem/der

Auftragnehmer:in. Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt

entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt

entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch

den/die Auftragnehmer:in fällig.

10.2 Der/die Auftragnehmer:in wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende

Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung

des/der Auftragnehmers:in vom/von der Auftraggeber:in zusätzlich zu ersetzen.

10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten

des/der Auftraggebers:in liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung

des Vertragsverhältnisses durch den/die Auftragnehmer:in, so behält der/die

Auftragnehmer:in den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich

ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar

für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist,

abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30

Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der/die Auftragnehmer:in bis zum Tage der

Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der/die Auftragnehmer:in

von seiner/ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die

Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch

aber nicht berührt.

11. Elektronische Rechnungslegung

11.1 Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, dem/der Auftraggeber:in Rechnungen

auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber:in erklärt sich mit der

Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den/die Auftragnehmer:in

ausdrücklich einverstanden.

12. Dauer des Vertrages

12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der

entsprechenden Rechnungslegung.

12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder

Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist

insbesondere anzusehen,

- Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder

- wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in

Zahlungsverzug gerät, oder

- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die

kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren des/der

Auftragnehmers:in weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des/der

Auftragnehmers:in eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten

Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht

bekannt waren.

 

13. Schlussbestimmungen

13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und

wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen

wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein

Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der

Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar.

Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des/der Auftragnehmers:in. Für

Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des/der Auftragnehmers:in zuständig.

 

Der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie

empfiehlt als wirtschaftsfreundliches Mittel der Streitschlichtung nachfolgende

Mediationsklausel:

(1) Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt

werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen

Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediator:innen (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt

WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die

Auswahl der WirtschaftsMediatoren:innen oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt

werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen

rechtliche Schritte eingeleitet.

(2) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in

einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.

Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen,

insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater:innen, können vereinbarungsgemäß

in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend

gemacht werden.

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